Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Oswald Wilhelm

Kaminkehrermeister und Energieberater

Bauherrn

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Hier war wohl der Wind stärker als die Standsicherheit der Kamine

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Abstand zu Balken führte zu Brand

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Heftige Verschmutztung des Kessels

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Heizen mit Holz

Haben Sie vor, sich eine Holzheizung, Pelletheizung oder einen Kamin- oder Kachelofen zuzulegen?



Dann sollten Sie nachfolgende Tipps beachten oder mit ihrem Kaminkehrermeister ein Gespräch führen.

10 goldenen Tipps und alle rechtlichen Anforderungen beim Einbau einer Feuerstätte


Haben Sie vor einen Ofen zu installieren, bitte ich um Mitteilung mit beiliegenden Formblatt:


Bitte beachten Sie die rechtlich vorgeschriebenen Abstände zu brennbaren Bauteilen. Weiters empfehle ich Ihnen, nur Feuerstätten einzubauen, welche die höheren Anforderungen (z.B. Regensburger Norm oder Stuttgarter Norm oder Zert-Zeichen) erfüllen.

Diese Feuerstätten führen bei richtiger Bedienung und dem richtigen Brennstoff zu geringeren Schadstoffen.

Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.


BimSchV

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Seit 01.11.2004 gelten für alle Heizungsanlagen für gasförmige und flüssige Brennstoffe die gleichen Höchstabgasverluste.

Dadurch sind viele anlagen zum Austasch verdammt, da die Werte trotz Wartung und Neueinstellung nicht eingehalten werden können.


Unter folgenden Link ist das Meßergebnis des Kaminkehrers an Ihrer Heizungasanlage beschrieben.


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EnEV

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EnergieeinsparVerordnung
Die seit 1.10.2007 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ist in aller Munde. Diese Information soll dazu beitragen, über die vom Eigentümer einer Heizungsanlage zu treffenden Maßnahmen aufzuklären. Folgende Fragestellungen ergeben sich:

Mein Heizkessel (4 - 400 KW) hat ein Baujahr vor dem 1.10.1978, muss der Kessel deshalb zum 31.12.2006 bzw. 31.12.2008 ausgetauscht werden?
Grundsätzlich stimmt diese Forderung der EnEV, allerdings besteht keine Austauschpflicht, wenn der Eigentümer das Anwesen zum Zeitpunkt der Einführung der EnEV selbst bewohnt hat und im Anwesen nicht mehr als zwei Wohnungen sind. Bei einem späteren Eigentümerwechsel muss dieser Kessel jedoch innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden. Der Austausch wird durch den Bezirkskaminkehrermeister (BKM) ab 2007 bzw. 2009 überprüft.


Meine Heizungsanlage besitzt keine automatische Steuerung bzw. Regelung. Was muss ich tun?
Mit der Einführung der EnEV sind alle Heizungsanlagen mit dem Wärmeträgermedium Wasser mit Einrichtungen zur Verringerung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von

der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße (Raumtemperaturfühler, Fuzzy-Logic o.ä.)und der Zeit nachzurüsten.

Diese Verpflichtung hätte schon seit spätestens Ende 1997 auf Grund der damaligen Heizungsanlagenverordnung umgesetzt werden müssen, deshalb ist die Nachrüstung sofort durchzuführen, das Vorhandensein der Steuerung bzw. Regelung wird vom BKM im Zuge der nächsten Feuerstättenschau überprüft.

Ich möchte eine neue Heizungsanlage einbauen, worauf habe ich zu achten?

Ein neuer Heizkessel muss grundsätzlich ein CE-Zeichen, eine Konformitätserklärung und die o.g. Steuerung/Regelung besitzen. Die Anforderungen werden durch den BKM überprüft.

Welche zusätzliche Maßnahmen muss ich durchführen?

Laut EnEV sind sowohl ungedämmte, nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschoßdecken als auch Wärmeverteilungseinrichtungen und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume führen, bis spätestens 31.12.2006 zu dämmen. Ausnahmen bestehen wiederum wie unter Punkt 1.
Desweiteren ist beim Austausch von Pumpen darauf zu achten, dass Zirkulationspumpen nur noch zeitgesteuert eingesetzt werden dürfen und Umwälzpumpen in einer Heizungsanlage mit mehr als 25 Kilowatt Nennwärmeleistung dreistufig regelbar sein müssen. Diese Anforderungen werden nicht durch den BKM geprüft.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Oswald Wilhelm


Förderanträge

Sehr verehrte Kunden und Webbesucher,

Sie haben sich für eine ökologische Heizungsanlage entschieden?


Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeiten Zuschußanträge zu downloaden. Für weitere Fragen stehen wir gerne neutral und kompetent zu Seite.


Rauchmelder

... retten Leben


Die gefährlichsten Mythen:

"Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
- Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.

"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
- Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur zwei Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
- Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

Brandtote sind Rauchtote:

Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.
Die jährlichen Folgen in Deutschland:
600 Brandtote, 5000 Brandverletzte und 11Mrd. DM Brandschäden im Privatbereich.

Rauchmelder als Lebensretter:

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm der Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Wählen Sie den Feuerwehrruf 112.
Zigarettenrauch im Abstand von 1 m zum Rauchmelder und brennende Kerzen lösen bei qualitativ guten Rauchmeldern keinen Alarm aus.

Achten Sie auf Rauchmelder, die das Prüfzeichen WS tragen.


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Wo installiert man Rauchmelder?

Rauchmelder gehören an die Decke in die Raummitte und können mit den Schrauben und Dübeln, die dem Gerät beigefügt sind, einfach montiert werden. Rauchmelder sind etwa nur so groß wie eine Kaffeetasse, weiß und an der Decke unauffällig.

So schützen sie sich am besten:

Mindestschutz: pro Etage 1 Rauchmelder im Flur
Erweiterter Schutz: Kinder- und Schlafzimmer Hobbyräume Küchen mit Dunstabzug Dachboden Heizungskeller Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen kann.
Neben dem Schutz im Privatbereich bewähren sich seit Jahren professionelle Brandmeldesysteme in Betrieben, Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in der gesamten Industrie. Brandmeldesysteme schützen leben und Gesundheit und sichern Firmenexistenzen - das Elektrohandwerk berät Sie kompetent und zuverlässig.


Wie ein Rauchmelder funktioniert:

Die meisten Rauchmelder sind batteriebetrieben. Wenn die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt einen Monat lang regelmäßig ein Warnsignal. Testen Sie die Funktion Ihres Rauchmelders alle drei Monate mit Hilfe der Prüftaste.
Die Sensoren arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer des Rauchmelders werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.
Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarmton aus.


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Was tun, wenn es brennt:

Bewahren Sie Ruhe. Geraten Sie nicht in Panik! Verlassen Sie mit allen anderen Haushalts mitgliedern umgehend die Wohnung. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen. Bewegen Sie sich bei dichtem möglichst in Bodennähe. Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich an und nennen Sie Namen, Anschrift und Brandort. Warnen Sie andere Hausbewohner.


Wo Sie Rauchmelder kaufen können:

Rauchmelder können Sie erwerben im Elektrofachhandel, bei Sicherheits-unternehmen, Brandschutzfirmen und im Handel.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten:

Verwenden Sie nur optische Rauchmelder. Rauchmelder mit radioaktiven Präparaten sind in Deutschland nicht zugelassen. Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder - sie bleiben auch bei Stromausfall funktionsfähig. Das VdS-Zeichen steht für Sicherheit und Qualität.

Herausgegeben vom:

Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V.
Fachverband Sicherheitssysteme
Stresemannallee 19
60596 Frankfurt am Main

Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
Feldstraße 28
66904 Brücken

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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